0041 - 325601057

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

Mietnomaden: teuren Einmietbetrug vorbeugen

Ihr Mieter zahlt nicht? Dann haben Sie es eventuell mit Mietnomaden zu tun. Wie Sie Mietnomaden loswerden, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wie Sie sich vor Einmietbetrug schützen können – lesen Sie hier 11 Antworten auf häufig gestellte Fragen.

1. Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden

Definition Mietnomaden: Als Mietnomaden bezeichnet man Mieter, die nie die Absicht hatten, den Mietzins zu zahlen. Der Begriff Nomaden weist auf das typische Wanderverhalten dieser Mieter hin. Sobald sie der Vermieter erfolgreich aus der Wohnung geklagt hat, ziehen Mietnomaden zur nächsten Wohnung weiter und führen auch dort zu Problemen.

Mietnomaden oder auch als Einmietbetrüger bezeichnete Mieter sind für Vermieter ein grosses Ärgernis. Häufig sind es nicht nur die Mietschulden, die den Eigentümer der Immobilie belasten.

Mietpreller sind auch dafür bekannt, die Wohnung in einem vermüllten Zustand zu hinterlassen und enorme Schäden zu verursachen. Für den Vermieter ist es daher wichtig zu wissen, was er gegen Mietnomaden unternehmen kann. Frühzeitiges Handeln ist angebracht, um den Schaden zu begrenzen. Am besten ist es aber, Mietnomaden erst gar nicht in seine Immobilie einziehen zu lassen.

2. Welche Immobilienobjekte sind besonders gefährdet?

Mietnomaden haben es grundsätzlich auf alle Arten von Immobilien abgesehen. Bestimmte Objekte sind aber mehr gefährdet als andere. Die folgende Auflistung soll verdeutlichen, was die Risikofaktoren sind:

  • Schwer vermietbare Objekte: Häufig haben es Mietnomaden auf Objekte abgesehen, die sich nur schwer vermieten lassen. Dies ist oftmals der Fall in Regionen mit hohem Leerstand. Möchte ein Eigentümer sein Haus vermieten, findet aber kaum Interessenten, ist er schliesslich bei der Mietersuche nicht mehr allzu wählerisch. Damit gehen Vermieter aber ein grosses Risiko ein.
  • Objekte im höherpreisigen Segment: Für Mietnomaden spielt es keine Rolle, wie teuer die Wohnung ist. Sie ziehen nicht mit der Absicht ein, den Mietzins auch tatsächlich zu begleichen.
  • Privat angebotene Objekte: Mietnomaden wissen, dass sie private Vermieter oftmals eher täuschen können als erfahrene Makler für Vermietung. Makler unterziehen Mietinteressenten einer sorgfältigen Prüfung, was Mietnomaden abschreckt.

3. Wie und woran können Vermieter Mietnomaden erkennen?

Mietnomaden sind geschickt und verfolgen häufig eine gewisse Strategie, mit der sie Wohnungen und Häuser erfolgreich anmieten. An der Kleidung oder anderen äusserlichen Merkmalen sind Mietnomaden daher nicht eindeutig auszumachen. Gerade darin besteht die Schwierigkeit für Vermieter, einen solventen Mieter von Mietnomaden zu unterscheiden. Wichtig ist daher die eingehende Prüfung des Mieters, bevor Sie die Schlüssel für Ihre Immobilie übergeben.

Die folgende Vorgehensweise hat sich bei der Vermietung bewährt:

1. Lassen Sie sich vom Mieter ein Anmeldeformular ausfüllen.

2. Verlangen Sie vom Mieter entsprechende Referenzen vom Arbeitgeber, um die Angaben zu überprüfen.

3. Holen Sie einen Betreibungsregisterauszug vom Mieter ein.

4. Kontaktieren Sie vorherige Vermieter und lassen Sie sich die Mietschuldenfreiheit bestätigen.

5. Lassen Sie sich Ausweispapiere vorlegen.

6. Vereinbaren Sie im Mietvertrag eine Mietkaution.

Eine Datenbank mit Mietnomaden in der Schweiz bzw. ein Mietnomaden-Verzeichnis steht Vermietern leider bislang nicht zur Verfügung. Umso wichtiger ist es daher, bei der Vermietung genauer hinzuschauen und Mietbetrüger möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Beauftragung eines Maklers für Vermietung kann sich daher auszahlen.

4. Welchen Versicherungsschutz gibt es gegen Mietnomaden?

Eine Versicherung für Mietnomaden gibt es an sich nicht. Für Vermieter kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Im Schadensfall erhält der Vermieter professionelle Unterstützung und kann gegen die Mietnomaden klagen. Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsfalls und bewahrt Sie damit vor zusätzlichen Kosten.

5. Die wichtigsten Tipps: So können Sie sich vor Mietnomaden schützen

6. Was tun, wenn die Mietnomaden bereits eingezogen sind?

Mietnomaden

Spätestens, wenn der Mietzins nicht beglichen wird, bekommen Vermieter eine erste Vorahnung. Vermieter sollten dem Mieter unverzüglich eine Abmahnung schicken und die Kündigung androhen. Wenn die Mietbetrüger weiterhin nicht zahlen, können Sie dem Mieter kündigen. Wenn der Mieter nie die Absicht hatte, seine Miete zu zahlen, liegt ein Betrug nach Art. 146 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB). Solche Mieter sind daran zu erkennen, dass man nach dem Einzug nicht mehr von ihnen hört. Es geht kein Mietzins auf dem Konto des Vermieters ein und auch sonst reagiert der Mietbetrüger auf kein Schreiben vom Vermieter. Abzugrenzen sind davon aber Mieter, die verschuldet oder unverschuldet nach Einzug in die Wohnung zahlungsunfähig werden.

Wenn die Mietnomaden trotz Mahnungen und Kündigung nicht ausziehen, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Ausweisung der Mieter. Wenn die Sachlage eindeutig ist und Sie sämtliche Beweismittel gemäss Art. 257 Abs. 1 ZPO bereit haben, können Sie die Ausweisung beim Einzelgericht beantragen. Als Beweismittel zählen beispielsweise jedes Schreiben und jede Abmahnung, die der Vermieter dem Mieter zustellt. Auch wenn Sie einen eingeschriebenen Brief ungeöffnet zurückbekommen, können Sie diesen vor Gericht als Beweis anführen, dass der Mietbetrüger vorsätzlich handelt.

Hinweis von immoverkauf24:

Zuständig für die Ausweisung der Mietnomaden ist das Gericht am Ort der Liegenschaft.

7. Wo können sich Vermieter Hilfe bei Mietnomaden holen?

Fachkundige Hilfe bei der Frage, wie Sie bei Mietnomaden vorgehen sollen, bietet Ihnen ein Rechtsanwalt für Mietrecht. Der Rechtsexperte prüft die Rechtslage und zeigt Ihnen auf, wie Sie vorgehen sollten. Für Vermieter ist es zudem von Vorteil, möglichst viele Beweise gegen den Mietbetrüger für den Gerichtsprozess zu sammeln. Privatdetekteien bieten dafür ihre Dienste an und erarbeiten Beweismaterial, das Sie vor Gericht verwenden können.

8. Was können Vermieter aussergerichtlich gegen Mietnomaden tun?

Grundsätzlich ist davon abzuraten, das Türschloss der Wohnung eigenhändig auszutauschen, die Heizung abzustellen oder ähnliche Gegenmassnahmen zu unternehmen. Selbst wenn der Mietbetrüger keinen Mietzins zahlt, bleiben Ihre Pflichten als Vermieter davon unberührt. Wählen Sie daher den gerichtlichen Weg, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind.

9. Welche rechtlichen Mittel gibt es gegen Mietnomaden?

Ein erster wichtiger Schritt ist, den Mieter anzumahnen und die Kündigung anzudrohen. Räumen Sie dem Mieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein. Wenn der Mieter nicht auf Ihre Schreiben reagiert, können Sie dem Mieter gemäss Art. 257d OR mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Für die Kündigung ist das amtliche Formular zu verwenden. Eine fristlose Kündigung ist nach Art. 257f OR möglich, wenn der Mieter der Immobilie vorsätzlich schweren Schaden zufügt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mietbetrüger in der Wohnung ein Feuer legt oder sich mit einem Vorschlaghammer an den Wänden zu schaffen macht.

10. Mietnomaden aus der Wohnung bekommen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Senden Sie eine Abmahnung an den Mieter und fordern Sie den Mietbetrüger zur Zahlung auf.

2. Sprechen Sie die Kündigung mithilfe des amtlichen Formular aus. Das amtlich genehmigte Formular, mit dem Sie den Mieter kündigen können, erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Schlichtungsbehörde.

3. Sobald das Gericht die Kündigung bestätigt, können Sie ein Gesuch auf die Ausweisung des Mieters stellen.

4. Stellen Sie ein Betreibungsbegehren, um die Mietschulden und andere Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

11. Wie geht es nach dem Auszug der Mietnomaden weiter?

Für Gerichtskosten, Mietschulden und Schäden am Objekt muss der Mietbetrüger haften. Oftmals kommen Vermieter aber selbst mit einem Betreibungsbegehren nicht weiter. Daher ist stets für den Einzelfall abzuwägen, ob ein gerichtliches Verfahren sich wirklich lohnt. Sind die Mietnomaden nach ihrem Auszug nicht aufzufinden, sind die Erfolgschancen nicht sehr gross.

Eine vorsorgliche Prüfung der Mieter vor Abschluss des Mietvertrags ist daher die beste Strategie gegen Mietbetrug. Übergeben Sie die Wohnung nicht ohne Zahlung der Mietkaution und fertigen Sie stets ein Protokoll bei der Wohnungsübergabe an.

Bitte senden Sie mir den Ratgeber «25 Praxistipps zum Immobilienverkauf» kostenlos als E-Book zu!

Kostenlos und unverbindlich den Ratgeber anfrodern

Ihre Kontaktdaten
    

Bitte tragen Sie hier PLZ und den Ort Ihrer Immobilie für den Preisspiegel ein.

Zur Erstellung eines auf Sie zugeschnittenen Angebotes leiten wir Ihre Daten an Immobilienexperten weiter. Für dieses Angebot kooperieren wir mit ImmoScout24. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hinweis Ratgeber.

Ihre Daten werden zur Erstellung eines auf Sie zugeschnittenen Angebotes und zur telefonischen Vereinbarung eines Beratungstermins an maximal 3 mit immoverkauf24 kooperierende Immobilienexperten weitergegeben. Eine Liste dieser Immobilienexperten erhalten Sie nach Übermittlung der Daten per E-Mail zugesandt. Sofern immoverkauf24 keine für Sie passenden Immobilienexperten vermitteln kann, geben wir Ihre Daten zur Weitervermittlung an ImmoScout24 (Immobilien Scout GmbH, Invalidenstr. 65, 10557 Berlin) oder an mit der Immobilen Scout GmbH kooperierenden Makler weiter. Es kann sein, dass zur Klärung Ihres Anliegens zunächst ein persönlicher Berater telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Um eine individuelle Beratung zu gewährleisten, benötigen wir Ihre E-Mail Adresse und Telefonnummer. Der Übermittlung Ihrer Daten können Sie selbstverständlich jederzeit widersprechen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Information.

immoverkauf24 leitet Ihre Daten ausschließlich an professionelle Immobilienexperten weiter, die Expertise aus dem Markt mitbringen und von immoverkauf24 vertraglich auf eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten verpflichtet wurden. Für die Übermittlung Ihrer Anfrage erhält immoverkauf24 eine Vergütung.

Ich stimme den Datenschutzbestimmungen und einer Kontaktaufnahme durch immoverkauf24 per E-Mail oder Telefon für Rückfragen oder zu Informationszwecken zu.

Ratgeber Verkehrswert und Preisspiegel
  • 100% sichere Datenübertragung
  • 100 % unverbindlich
  • 100 % kostenlos
Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

4.5 / 5

23 Bewertungen seit 31.07.2018