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von Hannes Derflinger | Maklerexperte

Wohnungsmakler – Aufgaben und Kosten

Wohnungsmakler sind sowohl für Eigentümer als auch für Kauf- und Mietinteressen tätig. Da sie in den meisten Fällen nicht ausschliesslich Wohnungen vermitteln, werden sie auch allgemein als Immobilienmakler bezeichnet. Sie übernehmen die Aufgabe, einen Käufer oder Mieter zu finden. Umgekehrt kann aber auch ein Interessent einen Wohnungsmakler beauftragen, ein passendes Objekt zu suchen. Erfahren Sie hier, warum sowohl Eigentümer als auch Interessenten mit einem profesionellen Wohnungsmakler schneller ihr gewünschtes Ziel erreichen.

1. Welche Vorteile hat ein Wohnungsmakler?

Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen, kann ein professioneller Wohnungsmakler Sie beim Verkauf unterstützen. Dieser steht Ihnen von der Vorbereitung bis zum Verkaufsabschluss zur Verfügung, nimmt Ihnen viel Arbeit ab und kennt bereits den regionalen Immobilienmarkt und potenzielle Kaufinteressenten.

Langjährige Erfahrung & Fachliche Expertise

Netzwerk an potenziellen Käufern

Zeitliche und emotionale Entlastung

2. Welche Aufgaben hat ein Wohnungsmakler beim Immobilienverkauf?

Der Wohnungsverkauf geht meist mit einer grossen Summe einher, die damit erzielt werden soll. Entsprechend sorgfältig sollte der Angebotspreis festgelegt werden:

  • Einerseits sollte er nicht zu hoch angesetzt sein, denn das kann im ungünstigen Fall dazu führen, dass die Immobilie zu lange am Markt und am Ende „verbrannt“ ist, da Interessenten einen Haken vermuten, wenn der Preis nach und nach sinkt.
  • Zu niedrig sollte der Angebotspreis jedoch auch nicht angesetzt werden, denn schliesslich soll die Wohnung nicht verschleudert, sondern zu einem angemessenen Verkaufspreis den Eigentümer wechseln.

Schon hier stehen viele Wohnungseigentümer vor dem ersten Problem, da sie in der Regel nicht über die erforderlichen Marktkenntnisse verfügen. Beauftragen sie jedoch einen Makler, wird dieser zunächst Ihre Wohnung schätzen und informiert darüber, welcher Immobilienpreis realistisch sein könnte. 

Wohnungsbewertung & Vermarktung

Wohnungsmakler legen einen marktgerechten Verkaufspreis fest und kümmern sich um die Vermarktung der Wohnung (Exposé erstellen, Fotos und Videos machen, Inserate schalten, eigenes Netzwerk informieren usw.).

Koordinierung der Besichtigungen

Telefonate von potenziellen Käufern entgegennehmen, Wohnungsbesichtigungen und Bonitätsprüfungen durchführen und Nachbesprechungen mit den Interessenten bedeuten für Makler einen grossen zeitlichen Aufwand.

Verhandlungen führen & Wohnungsverkauf

Alle Interessenten versuchen den Kaufpreis zu verhandeln. Makler verfügen über eine langjährige Erfahrung sowie Menschenkenntniss und die richtigen Argumente, um Ihre Wohnung zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen.

Hat der Makler einen Käufer gefunden und die Preisverhandlungen durchgeführt, kümmert er sich auch um die Aufsattelung des Kaufvertrags für die Wohnung und organisiert einen Notartermin. Er stellt ausserdem sicher, dass die Bezahlung auch wie vereinbart über die Bühne geht.

3. Welche Aufgaben übernimmt ein Wohnungsmakler bei der Immobilienvermietung?

Möchten Sie Ihre Wohnung vermieten, steht der Wohnungsmakler dem Eigentümer mit seiner Marktkenntnis zur Seite und kann Auskunft darüber geben, welche Miete für die Wohnung angemessen ist. In diesem Fall fungiert er als Ansprechpartner für die Interessenten, zudem übernimmt ein Immobilienmakler eine sehr wichtige Aufgabe, indem er die Bonität potenzieller Mietkandidaten überprüft – ein wichtiger Aspekt, um sich späteren Ärger mit den Mietern zu ersparen.

Immobilieneigentümer, die einen Wohnungsmakler beauftragen, müssen sich also weder um die Besichtigungen kümmern noch die Termine vereinbaren. Zudem können sie von der Expertise des Wohnungsmaklers profitieren, der aufgrund seiner Berufserfahrung besser einschätzen kann, welche Kandidaten als Mieter am besten infrage kommen könnten.

4. Wie hoch ist die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf und wer bezahlt sie?

Die Höhe der Maklerprovision beim Wohnungsverkauf variiert von Kanton zu Kanton und liegt zwischen 2 und 5 Prozent, je nach Immobilientyp und dem Verkaufspreis. Es gibt keine Vorschriften zur Maklercourtage, sie kann grundsätzlich frei verhandelt werden. Allerdings kann die Provisionshöhe, wenn sie unverhältnismässig erscheint, vor Gericht angefochten werden. Gezahlt wird diese in der Regel vom Verkäufer der Immobilie.

5. Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Vermietung und wer bezahlt sie?

Es gilt das Bestellerprinzip – und das besagt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat. Das ist fast immer der Vermieter. Die Maklerprovision bei Vermietung beträgt meistens zwischen 2 und 3 Monatsmieten, wobei auch hier die Courtage keiner gesetzlichen Regulation unterliegt und frei verhandelbar ist. Die Fälligkeit der Maklergebühren ist wie beim Verkauf erfolgsabhängig: Erst wenn der Makler einen Mieter gefunden hat und es zum Abschluss des Mietvertrags kommt, wird die Courtage fällig.

6. Ist ein Maklervertrag mit dem Wohnungsmakler erforderlich?

Eine mündliche Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Vermieter würde an sich schon ausreichen, doch um Misverständnisse zu vermeiden, wird in der Regel ein Maklervertrag unterschrieben. Dieses Vorgehen sichert beide Parteien ab, weil im Maklervertrag alle Vereinbarung deutlich festgehalten sind.

Die zwei häufigsten Arten von Maklerverträgen sind:

  • der einfache Maklervertrag: Bei diesem Vertragstypus darf der Verkäufer oder der Vermieter mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und sich auch selber auf die Suche nach einem Käufer oder einem Nachmieter machen. 
  • der eklusive Maklervertrag (Alleinauftrag): Bei diesem Vertragstypus darf nur ein Makler beauftragt werden und die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn man selber einen Käufer oder Nachmieter findet.

Wer sich auf die Maklersuche begibt, um eine Wohnung zu mieten, unterzeichnet jedoch keinen Maklervertrag. Üblicherweise hinterlässt der Interessent seine Kontaktdaten beim Makler und wird informiert, sobald ein passendes Objekt gefunden wurde.

Bietet ein Wohnungsmakler einem Kaufinteressenten eine Wohnung an, dann kommt in der Regel auch ein Maklervertrag zu Stande, selbst wenn der Interessent noch keinen Vertrag unterschrieben hat. In der Praxis gilt ein Maklervertrag als angenommen, wenn der Kaufinteressent mit dem Makler eine Immobilie besichtigt und zuvor über seine Widerrufsbelehrung korrekt aufgeklärt wurde.

Achtung!

Wenn Sie als Wohnungssuchender einen Makler beauftragen, sollten Sie dessen Seriosität prüfen:

  • Makler dürfen keine Gebühr verlangen, bevor sie eine Wohnung für Sie gefunden haben.
  • Die Provision darf 75 Prozent einer Monatsmiete nicht übersteigen.

7. Wie findet man einen guten Wohnungsmakler für den Wohnungsverkauf?

Oft findet sich ein guter Wohnungsmakler über Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Es kann zudem auch sinnvoll sein, in der Gegend rund um die Immobilie auf Verkaufsangebote zu achten. Welcher Wohnungsmakler ist dort genannt und stehen die Objekte länger leer oder nicht? Ein weiterer Weg führt über das Internet: Der Besuch des Webauftritts von Wohnungsmaklern gibt Hinweise auf den jeweiligen Schwerpunkt der Maklerbüros: Welche Immobilien werden dort schwerpunktmässig angeboten oder gesucht?

Idealerweise sollte sich der Wohnungsmakler auf das Preis- und Wohnsegment spezialisiert haben, zu dem die Immobilie gehört, um die es geht. Damit steigen die Chancen, dass das Maklerbüro einen entsprechenden Gegenpart für die Suche oder das Angebot zügig findet oder sogar schon in seiner Kartei hat und nur noch ansprechen muss. Auch über die Bewertungen, die online über Wohnungsmakler abgegeben werden, lässt sich herausfinden, welche Makler geeignet sein könnten. Wichtig ist es auch, auf die Qualifikation zu achten, denn der Maklerberuf erfordert im Gegensatz zu anderen Berufszweigen keine bestimmte Ausbildung.

Wohnungsmakler beauftragen

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