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Gebäudeversicherung

Was versichert ist und wer sie abschliessen sollte

Hochwasser, Blitzeinschlag, Erdbeben oder Rohrbruch – bei Schäden am Haus können schnell hohe finanzielle Verluste entstehen. Für Eigentümer ist es daher wichtig, dass ihre Immobilie im Schadenfall gut abgesichert ist. Doch welche Gebäudeversicherung lohnt sich und was sollte abgedeckt sein? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Versicherung sinnvoll ist und welche Pflichten Sie beim Kauf einer Immobilie erwarten.

1. Warum eine Gebäudeversicherung abschliessen?

Gebäudeversicherung Brand

Eine Gebäudeversicherung sichert Ihr Eigentum zuverlässig vor finanziellen Verlusten im Schadenfall. In den meisten Kantonen ist eine Gebäudeversicherung ohnehin vorgeschrieben. Eigentümer von Immobilien sind dazu verpflichtet, die Police bei der Kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen. Diese öffentlich-rechtlichen Versicherungsinstitutionen stellen einen umfassenden Versicherungsschutz zur Verfügung: Abgesichert sind Feuer- und Elementarschäden an Immobilien. Im Kanton Zürich deckt die Versicherung ausserdem Erdbebenschäden ab. Versichert wird in der Regel der Wiederherstellungswert der Immobilie. Diesen Wert ermittelt die Kantonale Gebäudeversicherung durch eine Schätzung. Wenn der Versicherungsschutz in Ihrem Kanton nicht obligatorisch sein sollte, empfiehlt sich die Gebäudeversicherung trotzdem. Gebäude lassen sich bei privaten Versicherungsgesellschaften versichern, damit Sie im Schadenfall auf Hilfe zurückgreifen können.

2. Was ist durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Mit einer Gebäudeversicherung lassen sich die bauliche Hülle eines Gebäudes sowie das Tragwerk, der Innenausbau und alle Installationen (wie Heizungs- und Lüftungsanlagen, Einbauschränke, Telefonleitungen usw.) versichern. Im Schadenfall übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur der Gebäudeschäden. Vom Leistungsumfang abgedeckt sind Schäden, die durch Elementarereignisse, Feuer und Erdbeben verursacht wurden. Unter Elementarschäden lassen sich alle Schadensbilder zusammenfassen, die durch Hagel, Überschwemmung, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Sturmwind entstanden sind. Die Gebäudeversicherung kommt nicht bei einem Schaden am Gebäude auf, der durch die Abnutzung oder den Betrieb der Immobilie hervorgerufen wurde. Darunter sind Schäden zu verstehen, deren Ursache undichte Dachkonstruktionen, Frostschäden, Feuchtigkeitseinwirkungen und Leitungsbruch sind. Nicht versichert sind ausserdem bauliche Anlagen, die sich ausserhalb des Gebäudes befinden. Dazu gehören beispielsweise Treppen und Stützmauern. Hauseigentümer sollten zudem berücksichtigen, dass die Gebäudeversicherung keine Zahlungen leistet, wenn es sich um einen Sengschaden handelt. Dieser kann auftreten, wenn glimmende Zigarettenasche oder glühende Kohle aus dem Ofen einen Brand auslöst.

Hinweis von immoverkauf24:

Als Eigentümer einer Liegenschaft sollten Sie sich genau darüber informieren, welchen Versicherungsschutz Ihre Gebäudeversicherung bietet. Hätten Schäden durch vorbeugende Massnahmen verhindert werden können, kommt die Versicherung nicht für die Verluste auf.

3. Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Verkauf der Immobilie?

Gebäudeversicherung beim Verkauf

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, übernimmt der Käufer automatisch die obligatorische Gebäudeversicherung. Der Verkäufer hat die Aufgabe, die Kantonale Gebäudeversicherung über den Besitzerwechsel zu informieren und Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen. Diese Regelung gilt auch für weitere Versicherungen und soll dafür sorgen, dass bei Handänderung keine riskanten Deckungslücken im Versicherungsschutz entstehen. Der Versicherungsvertrag lässt sich vom neuen Eigentümer jedoch im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen, wobei dies nur auf Kantone ohne Obligatorium zur Gebäudeversicherung zutrifft. Die Kündigung ist innert 30 Tagen nach Handänderung zu stellen. Da der Versicherer die Prämie meist für das gesamte Jahr beanspruchen kann, ist abzuwägen, ob sich die Kündigung vor Ende der Laufzeit tatsächlich lohnt.

4. Wie finde ich eine gute Gebäudeversicherung?

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen tragen Verantwortung für rund 80 Prozent des Gebäudebestands in der Schweiz. Als öffentlich-rechtliche Unternehmungen sind sie in insgesamt 19 Kantonen zuständig. Die Prämien der Monopolanstalten in Kantonen mit Obligatorium zur Gebäudeversicherung liegen meist etwas unter denen der privaten Anbieter. Eine sinnvolle Alternative für Kantone, in denen eine Gebäudeversicherung nicht verpflichtend ist, sind private Versicherer. Dies trifft auf die Kantone Genf, Wallis, Tessin und Appenzell-Innerrhoden zu. In diesen Regionen haben Sie freie Anbieterwahl. In den Kantonen Schwyz, Obwalden und Uri ist die Gebäudeversicherung zwar obligatorisch, es besteht jedoch freie Konkurrenz. Fordern Sie die Offerten mehrerer Versicherungsunternehmen an und vergleichen Sie die Policen und den Deckungsumfang. Bei einigen Versicherern erhalten Sie mitunter einen Preisvorteil, wenn Sie mehrere Versicherungen (Privathaftpflichtversicherung und Gebäudewasser-Versicherung) im Kombi-Paket abschliessen. Für Eigentümer von Stockwerkeigentum empfiehlt es sich, gemeinsam ein Angebot für das gesamte Gebäude einzuholen.

Hinweis von immoverkauf24:

Die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung beginnt bereits mit der Grundsteinlegung. Während der Errichtung eines Gebäudes wird die Versicherung als Bauzeitversicherung bezeichnet.

5. Welche weiteren Versicherungen empfehlen sich für Hauseigentümer?

Gebäudeversicherung Wasserschaden

Eine nützliche Zusatzversicherung für die Absicherung Ihrer Immobilie ist die Gebäudewasser-Versicherung. Wird das Haus durch Überschwemmungen beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung auf. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Wasserschäden durch eine geplatzte Wasserleitung entstanden sind. Im Deckungsumfang der Gebäudewasser-Versicherung sind die Zuleitungen zum Haus, gebäudeeigene Leitungen sowie Schäden durch Regen- und Schmelzwasser eingeschlossen.

Hauseigentümer haben ausserdem die Möglichkeit, sich mit einer Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen von Drittpersonen abzusichern. Wird beispielsweise ein Dachziegel bei stürmischem Wetter vom Dach geblasen und das Auto des Nachbarn beschädigt, kommt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Auf die Liste der empfehlenswerten Versicherung gehört auch die Glasbruchversicherung, die den Austausch zerborstener Fensterscheiben übernimmt.

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