0041 - 325601057

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

  1. immoverkauf24immoverkauf24 Startseite
  2. Services
  3. News
  4. Luxusresort droht Locarno mit 20-Millionen-Klage

Luxusresort droht Locarno mit 20-Millionen-Klage

Trends 06.08.2018 Kathleen Dornberger
Locarno in der Schweiz

Das Parkhotel Delta geht gegen die Stadt Locarno vor. Diese hat bei einem Erweiterungsprojekt des Hotels die Gesetzeslage nachträglich geändert – zum Nachteil des Investors. Dieser will nun auf Schadenersatz klagen.

Das Parkhotel Delta ist eine Viereinhalb-Sterne-Institution in Ascona. Neu dazu gehört das so genannte Delta Resort – 52 Luxusapartments, die sich das Gelände mit dem Hotel teilen. Wer hier wohnt, kann vom vollumfänglichen Hotelservice profitieren: Zugang zum Park, Minigolfanlage, Wellnessbereich. Der Preis für diesen Luxus: zwischen anderthalb und zweieinhalb Millionen Franken, je nach Grösse der Wohnung. Über ein Dutzend der Apartments sind bereits verkauft, zehn sollen im Besitz des Hotels bleiben und sind teilweise dauervermietet, 26 stehen noch zum Verkauf.

Rund 40 Millionen Franken hat sich Hoteleigentümerin Barbara Ambrosoli den Neubau kosten lassen. Doch nun droht ihr der Supergau: Denn während sich das Hotel am Rande von Ascona befindet, gehören die Luxuswohnungen bereits zum Stadtgebiet vom benachbarten Locarno. Und dessen Stadtregierung droht allen Bewohnern der Luxuswohnungen, die länger als acht Wochen im Jahr hier verbringen, mit der Zwangsräumung. Grund: Die Apartments seien Teil des Hotels und dürften deshalb nicht dauerhaft bewohnt werden.

Millionenschwerer Rechtsstreit droht

Das klang vor neun Jahren allerdings noch ganz anders. 2009 bewilligte Locarno den Bau der Luxuswohnungen. Erst fünf Jahre später, nach massiver Kritik durch die Grünen, krebste der Stadtrat zurück und belegte das Projekt im Nachhinein mit drastischen Nutzungsauflagen. Die Acht-Wochen-Regelung ist nur deren Gipfel.

Für die Besitzer des Delta Resorts bedeuten die Neuauflagen, wie sie erklären, eine finanzielle Katastrophe: Die Hälfte der Eigentumswohnungen sei unter den gegebenen Umständen nicht mehr verkäuflich. Die Bauherrin will die Stadt Locarno deshalb auf 20 Millionen Franken Schadenersatz verklagen. „Wer kauft schon eine Wohnung, über die er nicht verfügen kann?“, ereiferte sich der Geschäftsführer des Park-Hotels, Alessandro Ambrosoli, im „Blick“ und sprach von einer „unrechtmässigen Kehrtwende“ der Stadtregierung. In der Bewilligungsphase, beim Bau und später beim Wohnungsverkauf hätten andere Spielregeln gegolten, heisst es in einer Medienmitteilung des Hotels.

Und er soll es richten: Rechtsanwalt Fulvio Pelli. Der ehemalige Parteipräsident der FDP vertritt das Parkhotel und will noch in diesem Sommer Schadenersatzklage einreichen. Das Vorgehen der Stadt sei rechtswidrig, verstosse gegen die Rechtssicherheit und sei deshalb inakzeptabel. „Locarno handelt in reiner Willkür“, lässt sich Pelli im „Blick“ zitieren. Die Acht-Wochen-Regelung sei Besitzern und Dauermietern erst im Mai mitgeteilt worden. Neben der Schadenersatzklage will der Tessiner Rechtsanwalt das Stadtparlament von Locarno dazu bringen, das so genannte Municipio, die Locarneser Exekutive, zur Kehrtwende von seiner Kehrtwende zu zwingen.

Locarno blickt gerichtlicher Auseinandersetzung gelassen entgegen

Gemäss Pelli war sich Locarno der Möglichkeit eines Rechtsstreits schon länger bewusst und hat einen solchen willentlich in Kauf genommen. Ein von der Stadt beauftragter Gutachter war nämlich bereits früher zu dem Schluss gekommen, eine nachträgliche Änderung der Auflagen könne Klagen nach sich ziehen. Er riet der Stadtregierung deshalb, auf einen Kompromissvorschlag des Hotelresorts einzugehen, der da lautete: Das Hotel vermietet zwölf der Apartments an eigene Gäste. Dieses Zugeständnis vonseiten des Delta Hotels lehnte das Municipio ab.

In einer schriftlichen Stellungnahme hat die Stadt Locarno alle Vorwürfe von sich gewiesen. Es habe sich beim Delta Resort stets um ein Hotelprojekt gehandelt. Noch vor Baubeginn habe man die Besitzer darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Areal nicht in einer Wohnzone befinde, sondern für touristische und mithin nicht für Wohnzwecke reserviert sei. Einer allfälligen Klage sehe man deshalb gelassen entgegen. Bleibt also abzuwarten, wie es mit dem Luxusresort weitergeht.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

(18)

Bewertung dieser Seite: 4.1 von 5 Sternen