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Kommt 2023 eine Mietzinserhöhung in der Schweiz?

Immobilienpreise 10.02.2023 Fabiola Mattarelli
Mieterhöhung

Was ist der Referenzzinssatz?

Der Referenzzinssatz wurde 2008 in der Schweiz eingeführt, um einen landweiten gültigen Referenzzinssatz für Mieten zu haben. Viermal im Jahr – jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember – gibt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den aktuellen Stand des Referenzzinssatzes bekannt. Die gesetzliche Grundlage für den Referenzzinssatz liegt in der Verordnung des WBF vom 22. Januar 2008 über die Erhebung des für die Mietzinse massgebenden hypothekarischen Durchschnittszinssatzes.

Wie wird der Referenzzinssatz berechnet?

Zur Festlegung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den hypothekarischen Referenzzinssatz der Schweizer Nationalbank SNB (oft auch Leitzins genannt). Die SNB berechnet den durchschnittlichen Hypothekarzinssatz anhand der erhobenen Informationen der meldepflichtigen Banken in der Schweiz. Der Mietzinssatz besteht somit aus dem durchschnittlichen Hypothekarzinssatz plus 0.25 Prozentpunkte. Gültig ist der neue Referenzzinssatz am Tag nach der Medienmitteilung seitens der BWO. Praktisch kann dieser von den Vermietern aber erst im darauffolgenden Quartal übernommen werden.

Wie hoch ist der aktuelle Referenzzinssatz?

Aktuell liegt der Referenzzinssatz bei 1,25%. Seit seiner Einführung im Januar 2008 ist der Referenzzinssatz stets gesunken. Damit ist jetzt aber langsam Schluss, denn Immobilienexperte und Ökonomen rechnen 2023 aufgrund der Inflation und dem Wohnungsmangel mit einer Mietzinserhöhung. Die EZB hat bereits eine weitere Leitzinserhöhung von 0.5 Punkte für März angekündigt. Für die Schweiz geht die Credit Suisse 2023 von einer Leitzinserhöhung von insgesamt 0.5 Prozentpunkten bis Jahresende aus. Die erste Erhöhung dieses Jahres könnte bereits im März kommen.

Was bedeutet eine Erhöhung des Referenzzinssatzes für Mieter und Vermieter?

Von einer Referenzzinserhöhung profitieren vor allem Vermieter. Für jeden Viertelschritt des Referenzzinssatzes kann der Vermieter 3 Prozent mehr Miete verlangen. Ein Beispiel: Steigt der Referenzzinssatz auf 1.5% können Vermieter 3% mehr Miete verlangen; steigt der Referenzzinssatz auf 1.75% können Vermieter die Miete um 6% erhöhen. Den grössten Unterschied werden Personen erfahren, die umziehen, denn ihre Angebotsmieten werden höher sein als bei Bestandsmieten. Eine Mietzinserhöhung aufgrund der Referenzzinsänderung darf aber vor allem von Vermietern verlangt werden, die bisher auch die Senkungen weitergegeben haben.

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