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Auswirkungen der Corona-Krise auf den Immobilienmarkt - Die wichtigsten FAQs

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Immobilienbranche aus. Neben ganz praktischen Fragen die den Umgang mit Wohnungsbesichtigungen, Umzügen und Co betreffen, steht auch das große Thema Immobilienpreisentwicklung im Raum. Sowohl Eigentümer als auch Kaufinteressenten sind bezüglich der Marktentwicklungen verunsichert. Lohnt es sich, jetzt zu verkaufen? Sollte man jetzt kaufen oder weiter abwarten, wie sich die Preise entwickeln? Wie funktioniert ein Immobilien(ver)kauf im Rahmen der Corona-Krise generell? immoverkauf24 klärt die wichtigsten Fragen zu Immobilientransaktionen während der Covid-19-Pandemie.

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Ist in Zeiten von Corona ein guter Zeitpunkt um eine Immobilie zu verkaufen bzw. zu kaufen?

Übergreifend lässt sich sagen: Der optimale Zeitpunkt, eine Immobilie zu verkaufen, ist dann, wenn sie nicht mehr zu den eigenen Lebensumständen passt. Jobwechsel, Familiengründung oder steigendes Alter erfordern häufig einen Umzug und selten ist es sinnvoll, aus Ungewissheit über die Entwicklung von Immobilienpreisen möglicherweise an einer Immobilie festzuhalten, die nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen passt. Es ist verständlich, dass Eigentümer derzeit nicht riskieren möchten, eine Immobilie "unter Wert" zu verkaufen. Die Immobilienpreisentwicklung der vergangenen zehn Jahre, zeigte einen starken, konstanten Aufwärtstrend. Vor diesem Hintergrund, kann eine Immobilie heute immer noch zu einem sehr guten Verkaufspreis veräußert werden, selbst wenn die Preise im Rahmen der Corona-Pandemie leicht nachgeben sollten. Weiterhin benötigen Verkäufer in der Regel eine Anschlussimmobilie, deren Preis ebenfalls der aktuellen Marktsituation angepasst wird. Seit Beginn der Corona-Pandemie (Stand April) halten sich die Angebotspreise für Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser jedoch weitestgehend stabil. In bestimmten Marktsegmenten wie etwa Liegenschaften in weniger gefragten Lagen ist mit leichten Preisabschlägen und längeren Vermarktungszeiten zu rechnen, da potentielle Käufer in Pandemiezeiten besonders vorsichtig sind. Ein starkes Abfallen von Immobilienpreisen wird jedoch nicht prognostiziert, da eine hohe Nachfrage am Markt weiterhin besteht. Abwarten und Aussitzen ist also nicht die allgemeingültige Lösung für den optimalen Immobilienverkauf bzw. -kauf in Zeiten der Corona-Krise.

 

Wie entwickeln sich die Immobilienpreise?

Während im Bereich der Gewerbeimmobilien, wie zum Beispiel Objekten für die Gastronomie, Hotellerie und auch dem Einzelhandel, mit einem deutlichen Preisrückgang zu rechnen ist, prognostizieren Experten bei den Wohnimmobilien vor allem im Luxussegment einen Preisrückgang. Die Angebotspreise für Wohnimmobilien bleiben weitestgehend stabil, wobei sich ein potentiell leichter Rückgang, wenn überhaupt, erfahrungsgemäß eher bei Eigentumswohnungen als bei Einfamilienhäusern bemerkbar machen wird.

In die Prognose der Preisentwicklungen sollten jedoch weitere wichtige Faktoren einbezogen werden:

  1. Hypothekarzinsen werden aller Voraussicht auch weiterhin sehr niedrig sein und die Preise von Wohneigentum stützen.
  2. Bei vielen bisher unsicheren Kaufinteressenten steigt in der Krise der Wunsch nach einem (neuen) Eigenheim. Wer viel Zeit zuhause verbringt, nicht weiß, wann er wieder in den Urlaub fahren oder aus dem Büro heraus arbeiten kann, wünscht sich beispielsweise eine Immobilie mit einem zusätzlichen Arbeitszimmer oder einem Garten.
  3. Die seit Jahren anhaltend niedrige Bautätigkeit wirkt sich ebenfalls preisstützend aus, da diese in der Vergangenheit eine Knappheit auf dem Wohneigentumsmarkt begünstigte. 
  4. Immobilien als Sachwerte stehen bei Kapitalanlegern weiter sehr hoch im Kurs und sind besonders in Krisenzeiten eine beliebte Alternative zu Aktien & Co.

 

Besteht momentan überhaupt eine Nachfrage für Immobilien?

Momentan verbringen die Menschen so viel Zeit in ihren eigenen vier Wänden wie sie es vermutlich noch nie zuvor getan haben – ein schönes, eigenes Zuhause gewinnt somit an Wert und die Nachfrage am Immobilienmarkt besteht weiterhin. Berücksichtigt werden muss auch die Nachfrage an Immobilien als Kapitalanlage, die besonders in Krisenzeiten an Interesse gewinnen. Als Sachwert, der mit einem geringen Investitionsrisiko behaftet ist als Aktien oder andere Anlageformen, gewinnt die Immobilie für Anleger an Wert.

Wie lässt sich eine Immobilie bewerten, auch ohne Vor- Ort- Termin?

Eine Immobilienbewertung ist problemlos in einem ersten Schritt online möglich. Sie können hierfür die kostenlose Immobilienbewertung von immoverkauf24 nutzen. Die Angabe einiger Eckpunkte zu Ihrem Objekt über ein Bewertungsformular ist für die erste Preiseinschätzung ausreichend. Die eventuell folgende individuelle Immobilienbewertung kann später unter entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen von einem Sachverständigen vor Ort durchgeführt werden.

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Immobilienverkauf im Alter

Beachtet man, dass Immobilien nicht von heute auf morgen verkauft werden, sondern dass mit dem Immobilienverkauf in der Regel eine Vermarktungszeit von mehreren Monaten einhergeht, können Immobilieneigentümer die Zeit aktuell hervorragend nutzen, um den Verkauf ihrer Immobilie vorzubereiten. Jetzt können beispielsweise die Planung des Verkaufsprozesses, die Bewertung der Immobilie und Ausarbeitung einer Vermarktungsstrategie erfolgen. Frühling und Sommer eignen sich optimal, um verkaufsstarke Bilder für das Exposé zu erstellen!

Welchen Einfluss hat Corona auf den Verkaufsprozess meiner Immobilie?

Da der Umgang mit der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen in einzelnen Kantonen voneinander abweichen können, werden die Verkaufsprozesse von Immobilien unterschiedlich stark beeinflusst. Grundsätzlich ist der Verkauf durchführbar, es muss jedoch nach der jeweils aktuell geltenden behördlichen Anordnung gehandelt werden. Die Branche hat sich der aktuellen Lage bereits angepasst und digitale Angebote von Maklern und Immobilienplattformen wurden ausgebaut und kommen nun praktisch zum Einsatz. So z. B. eine Besichtigung per Videostream und die ausführliche Exposé-Erstellung mit digitalen Rundgängen.

 

Was ändert sich während der Corona-Krise beim Immobilienverkauf?

Folgende Schritte im Verkaufsprozess können durch die Covid-19-Einschränkungen betroffen sein oder sollten an die aktuelle Situation angepasst werden:

  • Erstgespräch mit dem Immobilienmakler: Das Erstgespräch kann in der Regel telefonisch erfolgen.
  • Immobilienbewertung: Eine erste Immobilienbewertung kann in jedem Fall online durchgeführt werden. Gestattet die aktuelle Regelung des Kantons, dass der Makler einen Außer-Haus-Termin unter Einhaltung der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) kommunizierten Regeln durchführt, so kann im nächsten Schritt vor Ort bewertet werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen Immobilienmakler in Ihrer Region, der Sie unverbindlich hierzu berät!
  • Exposé-Erstellung, Vermarktung: Diese Arbeit kann der Immobilienmakler problemlos in seinem Büro durchführen. Die Abstimmung der Vermarktungsstrategie und des Exposés kann digital, zum Beispiel bei einem Videotelefonat, durchgeführt werden. Zahlreiche Makler bereiten derzeit 360°-Rundgänge für die Online-Exposés vor, in den meisten Fällen kann der Makler die Aufnahmen hierfür allein im Objekt durchführen, der Eigentümer muss nicht anwesend sein.
  • Abschluss des Maklervertrages: Möchten Verkäufer den Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, so kann der entsprechende Maklervertrag per Post oder per E-Mail verschickt werden. Ein Treffen ist nicht notwendig.
  • Besichtigungen: Einzelbesichtigungen mit Interessenten sind in vielen Kantonen weiterhin erlaubt. Viele Immobilienmakler führen derzeit jedoch auch kontaktlos individuelle Videobesichtigungen durch.
  • Beurkundung: Die notarielle Beurkundung kann immer durchgeführt werden. Zugehörige einer Risikogruppe können in ihrem Auftrag einen Bevollmächtigten zum Notartermin schicken.

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Gibt es Tätigkeitsverbot für Makler?

Nein, es gibt kein Tätigkeitsverbot für Immobilienmakler. Absolut problemlos möglich sind alle Tätigkeiten, die ohne ein persönliches Treffen durchgeführt werden können, so zum Beispiel eine erste telefonische oder Online-Immobilienbewertung und Beratungsgespräche mit Verkäufern sowie Kaufinteressenten.

Maklertätigkeiten, für die ein persönliches Treffen notwendig ist, können unter bestimmten Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Es müssen immer die aktuell gültigen Erlässe der einzelnen Kantone und deren Interpretationen und Umsetzung der Kontakteinschränkungen beachtet werden. In der Regel sind Einzeltermine mit zwei Personen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. Bezüglich der aktuellen Praxis in Ihrer Region, kann Ihnen ein Immobilienmakler beratend zur Seite stehen. Gern empfehlen wir Ihnen einen Makler für ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch.

Es gibt außerdem viele Makler-Aufgaben, die nun krisenbedingt digitalisiert werden. So setzen Immobilienmakler vermehrt 360°-Rundgänge ein, um einige Vor-Ort-Besichtigungen bereits durch den Online-Rundgang zu ersetzen. Individuelle Immobilienbesichtigungen werden teilweise in einem ersten Schritt per Videotelefonat durchgeführt und zahlreiche Gespräche, anstatt bei einem persönlichen Treffen, telefonisch durchgeführt. Auch die großen Immobilienplattformen haben sich der Situation angepasst und klären Kaufinteressenten über die Möglichkeiten des kontaktarmen Immobilienkaufes auf.  

Können weiterhin 1:1 Vor-Ort- Besichtigungen durchgeführt werden?

Je nach geltender  Anordnung des entsprechenden Kantons sind Vor-Ort-Besichtigungen möglich. In einem ersten Schritt werden nun jedoch häufig Videostreams für eine erste individuelle Besichtigung eingesetzt. Bei Rückfragen zu Ihrem konkreten Vorhaben, stehen Ihnen unsere Immobilienexperten beratend zur Seite.

Sind Notartermine weithin möglich? Gibt es hierzu eine Alternative?

Notartermine sind weiterhin möglich. Bei am Verkauf beteiligten Personen, die zu einer Risikogruppe der Covid-19-Pandemie gehören, ist es ratsam die Beurkundung mittels bevollmächtigter Person durchzuführen. Eine Anwesenheit der gefährdeten Käufer oder Verkäufer ist somit nicht notwendig. Dies sollte mit dem Notar besprochen werden.

Was gilt es bei Einzelbesichtigungen zu beachten?

Sofern die Einzelbesichtigung nach aktuellem Stand erlaubt ist, sollten sich alle Beteiligten an die folgenden Regeln halten:

  1. Einhaltung der Abstandsregel von mindestens zwei Metern zwischen den Personen
  2. Selbstverständlich: Kein Handschlag zur Begrüßung, Verabschiedung oder Abschluss eines Geschäftes
  3. Selbstverständlich: Niesen oder Husten in die Armbeuge
  4. Digitaler Austausch von Dokumenten, bestenfalls im Vorwege
  5. Möglichst kein Anfassen von Gegenständen und Oberflächen im Objekt, ggf. vorher und hinterher desinfizieren

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Maklersuche

In der aktuellen Situation kommt es noch mehr auf eine professionelle Durchführung des Immobilienverkaufes an. immoverkauf24 empfiehlt Ihnen einen Immobilienmakler, der den Verkauf Ihrer Immobilie mit Fokus auf digitale Dienstleistungen durchführt. Viele unserer Partner bieten in ihren Exposés 360°-Rundgänge an und führen Besichtigungen über Videotelefonate durch. Lassen Sie sich unverbindlich beraten!