0041 - 325601057

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

  1. immoverkauf24immoverkauf24 Startseite
  2. Services
  3. News
  4. Zersiedelungsinitiative: Die Meinungen der Schweizer gehen auseinander

Zersiedelungsinitiative: Die Meinungen der Schweizer gehen auseinander

Trends 08.02.2019 Kim Hanke
Zersiedelungsinitiative

Am 10. Februar 2019 stimmt das Schweizer Volk über die sogenannte „Zersiedelungsinitiative“ der Jungen Grünen ab. Deren Ziel: Der Status Quo hinsichtlich der Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz soll zementiert werden.

Bei Annahme der Initiative „Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung“ und entsprechender Ergänzung des Artikels 75 der Bundesverfassung dürften neue Bauzonen nur dann noch geschaffen werden, wenn andernorts eine mindestens gleich grosse und qualitativ ebenbürtige Fläche als Bauzone aufgehoben und in eine Landwirtschafts- oder Schutzzone umgewandelt („umgezont“) wird.

Ausserhalb der Bauzonen sollen nur noch „standortgebundene Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse“ errichtet werden dürfen. Ausgenommen werden sollen bestehende Bauten. Statt „Zersiedelung“ fordern die Initianten eine „Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen“. Mit anderen Worten: Das Wohnen innerhalb der Bauzonen soll verdichtet werden.

Das Raumplanungsgesetz (Art. 75 der Bundesverfassung) bei Annahme der Zersiedlungsinitiative

1.      Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.

2.      Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen.

3.      Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung.

4.      NEU: Bund, Kantone und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen (nachhaltige Quartiere).

5.      NEU: Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen.

6.      NEU: Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist nur zulässig, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.

7.      NEU: Ausserhalb der Bauzone dürfen ausschliesslich standortgebundene Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt werden. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Bestehende Bauten geniessen Bestandsgarantie und können geringfügig erweitert und geringfügig umgenutzt werden.

Pros und Kontras                                                             

Die Argumente der Befürworter, zu denen neben den Initianten auch SP, GPS, EVP, die Juso sowie diverse Verbände wie Pro Velo, Pro Natura und Greenpeace gehören: Der verschwenderische Umgang mit dem Boden habe in den vergangenen Jahrzehnten zum Verlust von Tausenden Hektaren Kulturland, naturnahen Landschaften und weiteren Grünflächen geführt. Der zunehmenden Überbauung der Landschaft müsse ein Riegel vorgeschoben werden, zumal bereits heute Baulandreserven von insgesamt 400 Quadratkilometern bestünden.

Gegen die Initiative stark machen sich CVP, FDP, SVP, BDP, EDU und die Jungfreisinnigen. Auch Organisationen wie der Gewerbeverband, der Bauernverband und Economiesuisse lehnen die Vorlage vehement ab. Bundesrat, Parlament und Kantone sprechen sich ebenfalls gegen die Initiative aus. Ihre Argumente? Die Gegner befürchten eine wirtschaftliche Stagnation: Die Expansion von Unternehmen werde durch einen starren Bauzonen-Stopp verhindert. Ausserdem drohe eine Steigerung der Immobilienpreise. Hauptargument des Bundes allerdings: Das 2013 vom Volk angenommene revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) setze viele der Forderungen der Initiative bereits um. So verfolge es u.a. das Ziel, zu grosse Bauzonen zu verkleinern und ungenutzte Flächen innerhalb von Siedlungen besser zu nutzen. Es dürften schon jetzt nur noch Bauzonen für den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre ausgeschieden werden. Kantone mit überdimensionierten Bauzonen müssten zurückzonen. Der Zersiedelung werde so genügend Einhalt geboten.

Von Euphorie zur Ernüchterung

In den Umfragen des Forschungsinstituts gfs im Auftrag der SRG zeichnet sich nach anfänglich hohem Zuspruch zur Initiative inzwischen eine Tendenz zum Nein ab: Nur noch 47 Prozent wollen am 10. Februar ein Ja in die Urne legen, wie die Umfrage vom 30. Januar 2019 zeigt. Mitte Dezember waren es noch stattliche 63 Prozent gewesen.

Noch immer auf der Ja-Seite steht ein Grossteil der politisch Linken: Grüne und SP sprechen sich mit 75 bzw. 67 Prozent für die Initiative aus.

Entschieden gegen die Initiative werden wohl die wirtschaftsnahen Parteien stimmen: Aus den Reihen der CVP hätten bei der letzten Umfrage gerade einmal 22 Prozent, aus jenen der FDP 24 Prozent Ja gestimmt. Doch auch bei der SVP hat das Nein-Lager in den vergangenen Wochen stark an Zuwachs gewonnen. Und es wird erwartet, dass auch innerhalb der anderen Parteien viele Ja-Sager bis zum Abstimmungssonntag zu Nein-Sagern werden.

Stadt-Land-Graben, aber kein Röstigraben

Neben den parteilichen Unterschieden enthüllt die jüngste Umfrage noch einen anderen Graben: jenen zwischen Stadt und Land. In den ländlichen Gebieten wehren sich 54 Prozent gegen die Initiative, während sich in den Städten derzeit noch eine knappe Mehrheit für die Initiative ausspricht. (Eine ebenfalls aktuelle Umfrage der Tamedia hingegen sieht die Zustimmung zur Initiative auch in den Städten schwinden: Ihr zufolge planen inzwischen nur noch 40 Prozent der Städter, Ja zu stimmen.) In den verschiedenen Sprachregionen hingegen zeichnet sich gleichermassen ein Nein ab.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

(1)

Bewertung dieser Seite: 5 von 5 Sternen